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Bericht zum öffentlichen Teil der 42. Gemeinderatssitzung

  • Gemeinderat

Satzungen regeln den Büchereibetrieb

Sehr Arbeitnehmerfreundlich zeigte sich der Gemeinderat bei der Festlegung des Volumens für die leistungsorientierte Bezahlung in der letzten Sitzung. Für die am 21. Februar anstehende Eröffnung der Bücherei hat der Gemeinderat in einer Benutzungssatzung und Gebührensatzung die Regeln für den Büchereibetrieb festgelegt.

Den Auftakt in der Tagesordnung für die erste Gemeinderatssitzung 2026 bildete die Entscheidung über das Volumen für leistungsorientierte Bezahlung für die Auszahlungsjahre 2025 und 2026. Bei den Auszahlungsjahren von 2019 bis 2021 hatte der damalige Gemeinderat das entsprechende Volumen auf drei Prozent festgelegt und für die Anschlussjahre 2022 bis 2024 auf 4 Prozent erhöht. Das für das Leistungsentgelt zu Grunde gelegte Gesamtvolumen beträgt voraussichtlich für den Gesamtjahreszeitraum 2025 je nach Entscheidung des Gremiums von über 45.000 bis über 91.000 Euro. In dem abschließenden Beschluss entschied sich der Gemeinderat das Gesamtvolumen des Leistungsentgeltes für die Auszahlungsjahre 2025 und 2026 auf freiwilliger und jederzeit widerruflicher Weise auf 4 Prozent festzulegen. Im Jahr 2025 sind bei der Gemeinde 23 Spenden in unterschiedlicher Höhe von 50 bis 1000 Euro eingegangen, die von Bürgermeister Matthias Fischer aufgelistet wurden. Der Gemeinderat billigte den Eingang und die Annahme der Spenden. Die Gemeinde eröffnet demnächst eine Bücherei und hatte jetzt die Aufgabe für diese Eirichtung eine Benutzungssatzung zu erlassen. In Paragraph 2 dieser Satzung ist die Anmeldung und der notwendige Erhalt des Büchereiausweises geregelt. Aufgeführt sind in der Satzung auch Benutzungsbeschränkungen und die Öffnungszeiten. Die Leihfristen und die Möglichkeiten der Rückgabe sowie eventuell anfallender Schadensersatz sind ebenfalls festgelegt. Aufgeführt ist weiter das angebrachte Verhalten für die Besucher der Bücherei und der mögliche  Ausschluss von der Benutzung. In der Gebührensatzung zur Benutzungssatzung für die Bücherei sind die jährlich einmalig anfallenden Gebühren zum Erhalt des Benutzerausweises für Erwachsene, Kinder ab 11 Jahren und die Familienkarte sowie für die Ersatzausstellung festgelegt. In der Benutzungssatzung sind auch die Beträge bei säumiger Rückgabe der ausgeliehenen Medien enthalten. Nach ausführlicher Aussprache billigte der Gemeinderat die beiden Satzungen für die Gemeindebücherei. Bei der im Kellerbereich noch laufenden Generalsanierung der Schule galt es eine Entscheidung über die Möblierung des Werkraumes zu treffen. Dazu lag nach erfolgter EU-weiter Ausschreibung nur ein Angebot vor und gemäß dem vorliegenden Vergabevorschlag stimmte das Gremium der Auftragsvergabe zu. Im Kellergeschoss des Schulgebäudes erfolgt der Einbau einer Industrieküche mit dem Zweck, Essen für alle Einrichtungen der Gemeinde zuzubereiten. Es besteht aber die Möglichkeit, dass örtliche Firmen und auch Nachbargemeinde hier Essen beziehen können. Nach Abklärung, insbesondere der steuerlichen Aspekte, soll die Vermietung des Küchenbetriebes an das Kommunalunternehmen der Gemeinde erfolgen. Dazu erfolgt die Ausarbeitung eines Mietvertrages und dem Gemeinderat wird dazu ein Betriebskonzept vorgelegt. Bei der mit Deckblattverfolgten Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Laurentius“ in Oberzeitldorn gab es bei der vom Landratsamt eingegangenen Stellungnahme keine Einwände  und so konnte das Deckblatt als Satzung beschlossen werden. Zustimmung gab es vom Gemeinderat für den vorliegenden Bauantrag zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garagen und gleichzeitiger Umnutzung des bestehenden Betriebsleiterwohnhauses in ein Altenteilerwohnhaus in Pichsee Zustimmung gab es auch für die Abweichung von der Einbeziehungssatzung in Pillnach beim Neubau Eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen. Über drei von der Verwaltung in eigener Zuständigkeit erledigte Bauanträge informierte der Bürgermeister. Neben Beiträgen aus dem Gremium, auch zu der noch nicht perfekten Anfahrt zur Abholung der Schulkinder, brachte die mit amtlichen Schreiben vom Bürgermeister untermauerte mögliche Bebauung im Industriegebiet ein wenig Wahlkampfluft in den Sitzungssaal.

 

Berichterstatter: Johann Groß

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