Deckblatt Nr. 2 zum WA "Laurentius", Oberzeitldorn

Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Baugebiet „Laurentius“, Oberzeitldorn mit Deckblatt Nr. 2 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1, § 1 Abs. 8 BauGB und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2, § 4a Abs. 2 Halbsatz 2 BauG
Der Gemeinderat Kirchroth hat in seiner Sitzung am 25. August 2026 die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Baugebiet „Laurentius“ in Oberzeitldorn mit Deckblatt Nr. 2 beschlossen. Der Änderungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Der Bebauungs- und Grünordnungsplan WA „Laurentius“, Oberzeitldorn soll dahingehend geändert werden, dass in Nr. 2.1 der Festsetzungen durch Planzeichen sowie in Nr. 1.2.1 der textlichen Festsetzungen das Wort „zwingend“ mit „maximal“ ersetzt wird, sodass auch im WA 1 eine eingeschossige Bauweise zulässig ist. Zudem wird Nr. 2.1.6 der textlichen Festsetzungen dahingehend ergänzt, dass im WA 2 Metalldächer für Modulhäuser und „Tiny-Houses“ zulässig sind.
Das Deckblatt Nr. 2 zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes WA „Laurentius“, Oberzeitldorn im Entwurf vom 25.08.2026 wird in der Zeit vom
vom 08. September 2026 bis 12. Oktober 2026
im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde Kirchroth unter der Adresse https://www.kirchroth.de/wirtschaft-bauen/bauleitplanungen einsehbar.
Die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes WA „Laurentius“ in Oberzeitldorn wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt, da die Änderung nur einen untergeordneten Teilbereich des Bebauungsplans entspricht. Der Grundzug der Festsetzung wird hiervon nicht berührt. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB konnte deshalb nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung ebenfalls abgesehen wird (§ 13 Abs. 3 BauGB).
Es wird auf folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch an bauamt@kirchroth.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
- Neben der Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Frist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Kirchroth, Regensburger Straße 22, Zimmer 13, Obergeschoss (barrierefreier Zugang) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs (Mo bis Fr 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Di 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Do 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) ausgelegt.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Kirchroth unter der Adresse https://www.kirchroth.de/wirtschaft-bauen/bauleitplanungen eingestellt und auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) zugänglich
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind auf der gemeindlichen Homepage unter https://www.kirchroth.de/datenschutz einsehbar.