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Genehmigung der Photovoltaikanlagen kommt voran

  • Gemeinderat

Bericht über den öffentlichen Teil der 47. Gemeinderatssitzung

Einen Großteil der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates nahm die neuerliche Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchroth mit Deckblatt Nr. 45 und zur Aufstellung der vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungspläne für die Freiflächenphotovoltaikanlagen „PV Kirchroth-Obermiethnach“, „PV Kirchroth-Nord“ und „PV Thalstetten“, die beidseits entlang der Bundesautobahn A3 entstehen sollen, ein. Bei der Stellungnahme aus dem Landratsamt wurde zu mehreren Fachbereichen auf die Stellungnahmen vom Juni 2023 verwiesen, die auch weiterhin gelten. In der neuerlichen Stellungnahme wurde in den textlichen Festsetzungen eine Ergänzung beim Entwicklungsziel des Grünlandes entsprechend dem Biotop- und Nutzungstyp wie in der Biotopwertliste enthalten, gefordert. Die Anlagenflächen innerhalb und außerhalb des Sicherheitszauns sind zwischen und unter den Photovoltaikmodulen als mäßig extensiv genutztes artenreiches Grünland zu entwickeln. In der Stellungnahme der Autobahn GmbH des Bundes gibt es neben allgemeinen Hinweisen auf die Bestimmungen im Fernstraßengesetz auch die Forderung nach einem Blendgutachten. Wichtig scheint dieser Behörde auch die absolute Einhaltung der 40 Meter Abstandsregelung zur Fahrbahn bei der Errichtung von Hochbauten. Weiter verweist die Gemeinde in der Antwort auf die Stellungnahme darauf, dass dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan kein Baugenehmigungsverfahren mehr nachgeschaltet ist. Nur bei einem eigenen Genehmigungsverfahren wäre die Beteiligung des Fernstraßenbundesamtes notwendig. Die Anzeigepflicht des Vorhabenträgers wird redaktionell als zusätzlicher Hinweis in die Bebauungspläne aufgenommen. Zur Kenntnis genommen hat das Gremium, das eine größere Anzahl von Behörden und Träger öffentlicher Belange, wie einige Nachbarkommunen, die Regierung von Niederbayern und weitere, keine Einwände in ihren Stellungnahmen vorgebracht haben. Gänzlich auf die Abgabe einer Stellungnahme haben weitere Behörden und Träger öffentlicher Belange, wie das Staatliche Bauamt, der Bayerische Bauernverband, der Landesjagdverband und noch weitere, verzichtet. Einstimmig erfolgte im Gremium dann der Feststellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt NR. 45. Zusammen mit dem Erläuterungs- und Umweltbericht erfolgt jetzt die Weiterleitung zur Genehmigung an das Landratsamt. Für alle drei vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungspläne zur Errichtung der Freiflächenphotovoltaikanlagen in der vorliegenden Fassung, bestehend aus den textlichen und planlichen Festsetzungen, Hinweisen, Zeichnungen, der entsprechenden Begründung und dem Umweltbericht  erfolgte einvernehmlich auch der Satzungsbeschluss. Die Ausfertigung und Bekanntmachung wird aber erst vorgenommen, wenn das Deckblatt zur Änderung des Flächennutzungsplanes Rechtsverbindlichkeit erlangt hat.

In der Tagesordnung ging es weiter mit der Änderung der Verordnung mit ergänzenden Kriterien für eine naturschutzfachliche Erlaubnis zur Zulassung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen im Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald. Da Teile der Gemeinde Kirchroth zum Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Wald“ gehören hat die Regierung von Niederbayern in Amtshilfe für den Bezirk um eine Stellungnahme gebeten. Zu dieser Verordnung gehört auch eine Liste von Ausschluss- und Restriktionskriterien. Keine Photovoltaikanlagen gibt es demnach im Nationalpark Bayerischer Wald, auf Ausgleichs- und Ersatzflächen, in gesetzlich geschützten Biotopen und weiteren Flächen. Der entwickelte Kriterienkatalog soll dazu dienen, die Zielsetzung des Landschaftsschutzgebietes zu erhalten und andrerseits auch dem erhöhten Bedarf an Flächen für die Erzeugung von erneuerbaren Energien nachzukommen. Mit der beabsichtigten Änderung zeigte sich der Gemeinderat einverstanden.

Bei der Kläranlage Kirchroth beabsichtigt die Gemeinde Möglichkeiten zur energetischen Sanierung zu nutzen. Für die Optimierung der Belüftungssysteme und der Umwälzung erfolgte nach der Ausschreibung jetzt die Vergabe der Arbeiten an eine Fachfirma aus dem Landkreis entsprechend der Vergabeempfehlung des Ingenieurbüros Schreff mit einem Kostenvolumen von über 360.000 Euro. Für die damit in Verbindung stehenden Schlosserarbeiten erhielt eine Metallbaufirma aus Perasdorf mit ihrem Angebot von über 30.000 Euro den Zuschlag. Für den Bau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport gab es die von den Bauherrn beantragte Befreiung von den Festsetzungen der in diesem Bereich gültigen Einbeziehungssatzung.

Der frühere Bereich des Pendlerparkplatzes ist zu einem Feld- und Waldweg abgestuft worden. Die verbliebene nördlich gelegene Reststrecke der bis zum Bau der Autobahn bestehenden Gemeindeverbindungsstraße nach Aufroth ist entsprechend der Feststellung der Rechnungsprüfung ebenfalls zu einem Feld- und Waldweg abgestuft worden. Über sieben Anträge zu Bauvorhaben hat die Verwaltung in eigener Zuständigkeit erledigt und dazu gehörten Wohnhausbauten, eine Maschinenhalle und eine Nutzungsänderung. Informationen hatte Bürgermeister Matthias Fischer zu dem erfolgten Baubeginn für eine Betriebsansiedlung im Industriegebiet und auch zur immer wieder thematisierten Ampelanlage.

 

Berichterstatter Johann Groß

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